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Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Hinzu kommt, daß das Steuerrecht als oft unterschätztes Rechtsgebiet in Erbschaftsfragen kaum beachtet wird. Notare und auf dem Gebiet nicht tätige Rechtsanwälte überschauen die Fallen des Gebietes nicht immer.
Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener und ausgewiesener Experte im Erbrechts dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.
Die Reform der Erbschaftsteuer 2008 bewegt. Für die Einen ist sie überfällig und kann nicht hoch genug zu Lasten der Vermögenden ausfallen. Die anderen verweisen auf die negativen Folgen für die Wirtschaft, weil sich Veränderungen bei der Erbschaftsteuer vor allem im Mittelstand auswirken, der ohnehin die Lasten der Wirtschaft zu tragen hat. In den börsennotierten Aktiengesellschaften wirkt sich eine erhöhte Erbschaftsteuer nicht unmittelbar aus. Die aktuelle Reform führt wie bisher zur erneuten Besteuerung bereits einmal besteuerter Vermögenswerte und damit zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bürger. Wie Sie sich vorbeugend schützen und Vermögen im Interesse Ihrer Erben oder Ihres Betriebes sichern, erfahren Sie durch eine kompetente Beratung.
Abbildung: Wenn es ums Geld geht, fragen Sie uns - (oder wollen Sie etwas an Ihren Gegner verschenken?)